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Die Richtlinie 2000/60/EG – die
Wasserrahmenrichtlinie – fordert, signifikante Abflussregulierungen von
Standgewässern einschließlich Wasserüber- und Wasserumleitungen zu
ermitteln. Abflussregulierungen an Standgewässern dienen vorwiegend dem
Halten eines Stauzieles und dem Heben und Senken der Wasserstände. Die
Landbewässerung und -entwässerung, der Rückhalt von Wasser für die
Niedrigwasseraufhöhung von Fließgewässern in den Sommermonaten sowie das
Vorhalten einer Staulamelle für den Hochwasserschutz waren oft Anlass zur
Errichtung von Abschlussbauwerken an der Ausmündung zahlreicher
durchflossener Seen in Mecklenburg-Vorpommern. Hinsichtlich des Umfanges der
Standgewässerregulierung ist die Speicherbewirtschaftung der
Mecklenburgischen Oberseen von besonderer Bedeutung. |
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Von den 174 WRRL-relevanten Standgewässern
Mecklenburg-Vorpommerns werden 164 (94 %) von Fließgewässern durchflossen,
von diesen 164 Standgewässern wiederum sind 47 (29 %) in ihrem Abfluss
reguliert. Bei der Erhebung von Daten zu den abflussregulierenden Bauwerken
geht die Wasserwirtschaftsverwaltung in der Bestandsaufnahme in gleicher
Weise vor, wie ausführlich im Kapitel „Abflussregulierungen der
Fließgewässer“ für die WRRL-relevanten Fließgewässer dargestellt. Im
Ergebnis werden 37 Wehre verschiedener Bauwerkstypen, vier
Sohlrampen/-gleiten und sechs sonstige Bauwerke (zum Beispiel Schleusen) als
abflussregulierende Anlagen an den WRRL-relevanten Standgewässern ermittelt.
Die Standorte der Anlagen sind in nachfolgender Karte dargestellt.
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abfluss- regulierende Bauwerke |
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Die Speicherbewirtschaftung der
Mecklenburgischen Oberseen spielt eine wesentliche Rolle für den
Wasserhaushalt in den Einzugsgebieten von Elde und Havel. Zur Regulierung
der Müritz, des Kölpinsees, Fleesensees, Malchower Sees, Petersdorfer Sees
und Plauer Sees existieren Steuerungsanlagen in Plau an der Schleuse der
Müritz-Elde-Wasserstraße, an der Mirower Schleuse zur
Müritz-Havel-Wasserstraße und an der ehemaligen Bolter Schleuse am Bolter
Kanal zur Alten Fahrt. Die Anlagen dienen vorwiegend der Schiffahrt während
der intensiven Schleusungsperioden an den Bundeswasserstraßen, dem
Hochwasserschutz im Winter und Frühjahr sowie der Sicherstellung der
Wasserzufuhr in den Sommermonaten, vor allem für die von der Binnenfischerei
betriebenen Aquakulturen und den landschaftlich notwendigen Mindestabfluss.
Maßgabe des Steuerungsprinzips ist die Schaffung eines (räumlich-)zeitlichen
Ausgleichs des Dargebotes, das heißt, das in der Speicherlamelle zur
Verfügung stehende Wasser wird in der dargebotsreichen Zeit
(Winter/Frühjahr) gespeichert und in der dargebotsarmen Zeit des Sommers zur
Bilanzstützung in die Müritz-Elde-Wasserstraße bzw.
Müritz-Havel-Wasserstraße abgegeben. Die folgenden Tabellen und
Darstellungen geben Beispiele und einige Kennziffern für die Bewirtschaftung
der Mecklenburgischen Oberseen.
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Mecklenbur- gische Ober- seen |
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