Die mecklenburg-vorpommersche Wasserwirtschaftsverwaltung fasst als
Standgewässerbelastungen alle Einwirkungen auf, die der Mensch gezielt oder
ungezielt unmittelbar auf Standgewässer ausübt und die Standgewässer
physisch, chemisch oder physikalisch nachteilig verändern, wobei nachteilig
bedeutet, dass Standgewässer sich vom natürlichen Zustand entfernen. Die
folgenden Kapitel stellen dar, was die Wasserwirtschaftsverwaltung als
signifikante Belastungen der Standgewässer in der Bestandsaufnahme
ermittelte. Das Kapitel „punktuelle
Standgewässerbelastungen“ geht vor allem auf Belastungen ein, die
einmündende Fließgewässer mit den von ihnen eingetragenen anthropogenen
Stofffrachten auf Standgewässer ausüben. Fließgewässer als Punktquellen zu
betrachten ist ungewöhnlich, doch sind in Mecklenburg-Vorpommern
Fließgewässer tatsächlich die wesentliche Quelle, aus der Stoffe punktuell
in Standgewässer gelangen. Das Kapitel „diffuse Standgewässerbelastungen“
behandelt Belastungen, die vornehmlich von der Landwirtschaft diffus
ausgehen, sowie interne Belastungen, die auf die Standgewässer einwirken und
die von vorherigen externen Stoffeinträgen herrühren. Mengenmäßige
Belastungen durch Wasserentnahmen und -zuleitungen beschreibt das Kapitel „mengenmäßige Standgewässerbelastungen“.
Die Kapitel „Standgewässerabflussregulierung“
und „morphologische
Standgewässerveränderungen“ stellen die Eingriffe des Menschen in das
Abflussverhalten, das Ufer, das Substrat und den Grund von Standgewässern
dar; dabei lassen sich eventuelle Abflussregulierungen natürlich nur an
Standgewässern betrachten, die einen Abfluss haben. Das Kapitel „sonstige Belastungen“ beschreibt
Belastungen, die sich nicht unter die zuvor aufgeführten Kapitel subsumieren
lassen. Hinsichtlich der Bodennutzungsstrukturen, die die Richtlinie
2000/60/EG – die EU-Wasserrahmenrichtlinie – als Belastungen bezeichnet, sei
auf das Kapitel „Fließgewässerbelastungen
> Bodennutzungsstrukturen“ verwiesen. |
Begriff der Standgewässer-belastungen |