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Damit die Wasserwirtschaft die Bewirtschaftungsziele bis
zum Jahre 2015 erreicht, gibt ihr die Wasserrahmenrichtlinie genau
bezeichnete Umsetzungsschritte vor. Der Ablauf der Umsetzung lässt sich beim
ersten Anlauf in vier wesentliche Abschnitte gliedern:
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Mit diesen vier Schritten zur Erreichung der
Bewirtschaftungsziele ist die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie aber
nicht abgeschlossen. So verpflichtet die Wasserrahmenrichtlinie die
Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft ferner dazu, kostendeckende
Wasserpreise zu gewährleisten und ein Verzeichnis der Schutzgebiete
aufzustellen, die nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften zum Schutz
von Gewässern oder von Lebensräumen und Arten, die vom Wasser unmittelbar
abhängen, eingerichtet wurden. Näheres dazu finden Sie in den Themenkapiteln
"Wirtschaftliche Analyse" und "Schutzgebietsverzeichnis" des Kapitels
"Bestandsaufnahme". Das Schutzgebietsverzeichnis ist bis 2004 zu erstellen,
die kostendeckenden Wasserpreise sollen von 2011 an gelten. Das
Schutzgebietsverzeichnis ist in der Folge regelmäßig zu aktualisieren. |
kostendeckende Wasserpreise Schutzgebiets- verzeichnis |
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Des Weiteren hat die Wasserwirtschaftungsverwaltung dafür
zu sorgen, dass der Eintrag so genannter prioritärer Stoffe in
Oberflächengewässer nach und nach vermindert und der Eintrag so genannter
prioritärer gefährlicher Stoffe eingestellt wird. Prioritäre Stoffe sind
Stoffe, die eine erhebliche Gefahr für die Gewässer darstellen oder durch
die eine erhebliche Gefahr von Gewässern ausgehen kann. Prioritäre
gefährliche Stoffe sind Stoffe, die toxisch, persistent und bioakkumulierbar
sind. Die Europäische Kommission schlägt eine Liste prioritärer und
prioritärer gefährlicher Stoffe sowie das Vorgehen zur Verringerung oder
Beendigung ihres Eintrages vor. Zwanzig Jahre, nachdem das Europäische
Parlament und der Europäische Rat dem Vorgehen zur Beendigung des Eintrages
prioritärer gefährlicher Stoffe zugestimmt haben, muss die
Wasserwirtschaftsverwaltung den Eintrag solcher Stoffe in
Oberflächengewässer unterbunden haben.
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prioritäre und prioritäre gefährliche Stoffe |
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Erstmals 2015 und danach alle sechs Jahre hat die
Wasserwirtschaftsverwaltung das Maßnahmenprogramm und den
Bewirtschaftungsplan zu überprüfen und nötigenfalls zu aktualisieren. Eine
Aktualisierung ist vor allen Dingen dann erforderlich, wenn es der
Wasserwirtschaftsverwaltung nicht gelingt, alle zu betrachtenden Gewässer
bis zum Jahre 2015 die Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie
erreichen zu lassen. Für Gewässer, die weiterhin nicht den
Bewirtschaftungszielen entsprechen, muss die Wasserwirtschaftsverwaltung
aufs Neue Maßnahmen vorsehen und binnen drei Jahren bis 2018 umsetzen.
Verfehlen Gewässer im Jahre 2021 wiederum die Bewirtschaftungsziele, hat die
Wasserwirtschaftsverwaltung bis 2024 das letzte Mal die Möglichkeit,
Maßnahmen einzuleiten. Bis zum Jahre 2027 sollen spätestens alle zu
betrachtenden Gewässer die Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie
erreichen.
Parallel dazu überprüft die Wasserwirtschaftsverwaltung im Jahre 2013 die Ergebnisse der Bestandsaufnahme des Jahres 2004 und aktualisiert sie erforderlichenfalls. Im Jahre 2019 wird dann die Bestandsaufnahme von 2013 überprüft und aktualisiert und so fort alle sechs Jahre.
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Aktualisierung der Bewirtschaftungs- planung und der Bestandsauf- nahme |
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Komplettiert wird dieser Zeitplan von Terminen, die die
Wasserrahmenrichtlinie der Wasserwirtschaftsverwaltung zur Unterrichtung der
Öffentlichkeit und zur Berichterstattung an die Europäische Kommission
vorgibt. Spätestens drei Jahre vor Beginn des Zeitraumes, für den ein
Bewirtschaftungsplan gilt, - also erstmals 2006 - veröffentlicht die
Wasserwirtschaftungsverwaltung einen Zeitplan und ein Arbeitsprogramm für
die Aufstellung des Bewirtschaftungsplanes. Spätestens zwei Jahre vorher -
also erstmals 2007 - veröffentlicht sie einen vorläufigen Überblick über
bedeutende Wasserbewirtschaftungsfragen, und spätestens ein Jahr vorher -
also erstmals 2008 - veröffentlicht sie schließlich einen Entwurf des
Bewirtschaftungsplanes. Dies wiederholt sich mit jedem weiteren
Bewirtschaftungsplan.
Der Europäischen Kommission ist bis März 2005 über die Ergebnisse der Bestandsaufnahme und bis März 2007 über die Aufstellung der Überwachungsprogramme zusammenfassend zu berichten. Weiterhin sind der Europäischen Kommission die Bewirtschaftungspläne binnen drei Monaten und Zwischenberichte über die Durchführung der Maßnahmenprogramme binnen drei Jahren nach Aufstellung der Bewirtschaftungspläne vorzulegen.
In der folgenden Tabelle finden Sie zusammengefasst den Terminkalender der Wasserwirtschaftsverwaltung:
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Unterrichtung der Öffentlichkeit und Berichte an die Europäische Kommission |
Legende der Symbole
- Arbeiten abgeschlossen
- Arbeiten laufen
- zukünftige Arbeiten
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