Am 22.12.2000 trat die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, kurz: Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), in Kraft.
Die Wasserrahmenrichtlinie
steckt der mecklenburg-vorpommerschen Wasserwirtschaftsverwaltung ein
ehrgeiziges Ziel: Bis 2015, spätestens bis 2027 sollen sich die
Gewässer Mecklenburg-Vorpommerns in einem Zustand befinden, der nur
gering von einem natürlichen Zustand abweicht.
www.wrrl-mv.de unterrichtet Sie über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Land Mecklenburg-Vorpommern. Die Internetseiten werden unterhalten vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG), das die fachliche Umsetzung koordiniert.
Die zum 22.12.2015 in Kraft getretenen und jeweils aktualisierten Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme, die Zeitpläne und Arbeitsprogramme, die wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung und Begleit- und Hintergrunddokumente sowie die Auswertung der Anhörungen finden Sie unter dem Menüpunkt Bekanntmachungen
Die Steckbriefe der Fließgewässerwasserkörper mit Informationen zu Zustand, Belastungen und Maßnahmen
finden Sie unter dem Menüpunkt Steckbriefe
Über den Navigationspunkt Änderungen
auf dieser Seite können Sie sich über Änderungen und Ergänzungen der
Internetseiten zur Wasserrahmenrichtlinie informieren. Im Bereich Bekanntmachungen finden Sie öffentliche Bekanntmachungen des LUNG zur WRRL
sowie die zugehörigen Dokumente und Anlagen.
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